Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein Konto, welches vom Notar als Treuhandkonto bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften verwendet wird. Zweck ist es, Kaufpreiszahlungen so lange zurück halten zu können, bis sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Da für die Abwicklung über ein Notaranderkonto eine zusätzliche Gebühr entsteht, verlangt der Gesetzgeber für die Verwendung eines Notaranderkontos ein berechtigtes Sicherungsinteresse (§ 54a Abs. 2 BeurkG).

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