Öffnungsklauseln

In der DSGVO existieren an mehreren Stellen Öffnungsklauseln, die den einzelnen Mitgliedstatten die Möglichkeit geben, individuelle nationale Regelungen zur Ausgestaltung des Datenschutzrechts zu treffen. Eine Öffnungsklausel enthält z.B. Art. 84 Abs. 1 DSGVO, wo es den Mitgliedstaaten ermöglicht wird, Sanktionen für Verstöße gegen die DSGVO festzusetzen.

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