Vorwegabzug
Vorwegabzug bedeutet, dass die Betriebskosten, die für verschiedene Nutzergruppen innerhalb eines Gebäudes (z.B. Wohnungen und Gewerbe) entstehen, vorweg erfasst und von den Gesamtkosten abgesetzt werden.
Lexikonbeiträge erstellt von:
![Logo von Groß Anwälte](/assets/images/logo_gross.png)
Vorwegabzug bedeutet, dass die Betriebskosten, die für verschiedene Nutzergruppen innerhalb eines Gebäudes (z.B. Wohnungen und Gewerbe) entstehen, vorweg erfasst und von den Gesamtkosten abgesetzt werden.