Wirtschaftseinheit

Als Wirtschaftseinheit bezeichnet man eine Mehrheit von Gebäuden, für die Betriebskosten gemeinsam ermittelt und umgelegt werden. Grundlage für die Bildung einer Wirtschaftseinheit ist, dass die Gebäude demselben Eigentümer gehören, in örtlichem Zusammenhang stehen und für sie keine wesentlichen Unterschiede im Wohnwert bestehen.

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