Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur für die Zwecke verwendet werden, die vor der Erhebung konkret festgelegt und dem Betroffenen anlässlich der Erhebung mitgeteilt wurden. Eine Weiterverarbeitung "in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise" ist unzulässig (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO). Der festgelegte Zweck bestimmt u.a. welche Daten erhoben und wie lange die Daten gespeichert werden dürfen.

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