Problem Fassaden­dämmung bei einer WEG

Problem Fassaden­dämmung bei einer WEG
13.09.2018

Die Eigentümer müssen sich im Rahmen einer Instandsetzung nicht auf die Wiederherstellung des bisherigen Zustandes beschränken. Vielmehr können sie sich auch für eine Lösung entscheiden, die zu einer baulichen Veränderung führt, aber eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung des Mangels darstellt. Den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Ermessensspielraum zu.

Konkret ist es nicht zu beanstanden, wenn die Wohnungseigentümer mehrheitlich beschließen, dass im Rahmen einer Fassadenrenovierung die (erstmalige) Anbringung von Wärmedämmung beschlossen wird. Denn hierbei handelt es sich um eine ordnungsmäßige Instandhaltung und nicht um eine bauliche Veränderung, wenn eine Wärmedämmung nach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ohnehin anzubringen wäre.

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.06.2017 – 55 S 76/16 WEG

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay


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