DSGVO - Nutzung von Daten auf einer Website - Einwilligung

Beschreibung

Will man beispielsweise als Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf der eigenen Website darstellen, um seine Firma vorzustellen, so ist für diese Veröffentlichung eine Einwilligung desjenigen erforderlich, der auf der Website dargestellt wird.

Mit diesem Muster können Sie sich eine solche Einwilligung beispielsweise von Ihren Mitarbeitern geben lassen. Wenn Sie Daten der Mitarbeiter ohne Einwilligung auf der Website veröffentlichen, stellt dies einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar. Dieser Verstoß kann zu einem Bußgeld führen. Die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro vor.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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