Heizkostenverordnung

Beschreibung

Die neue Heizkostenverordnung gilt seit dem 01.12.2021. Alle Vermieter müssen kurzfristig ihre Energieerfassungsgeräte auf Fernauslesbarkeit umstellen. Wenn das erfolgt ist, muss die monatliche Information an die entsprechenden Endverbraucher erfolgen. Wenn Sie dies nicht tun, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihre Energiekosten nicht vollständig umlegen können.

Schwerpunkte:
- Ziele und Maßnahmen 
- Zeitlicher Ablauf für die Wohnungswirtschaft
- Was bedeutet Fernauslesbarkeit? 
- Muss der Mieter den Einbau dulden? 
- Pflichten 
- Informationspflicht
- Abrechnung
- Datenschutz
- Kürzungsrecht

Referent: Steffen Groß GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 

Immobilienverwalter sind nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wer als Immobilienverwalter nicht bereits als zertifizierter Verwalter im Sinne von § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt, muss für die Verwalterzertifizierung eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Dabei gilt die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV). 

Die Inhalte dieses Videos können wie folgt der MaBV bzw. dem Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter zugeordnet werden:

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
2. Rechtliche Grundlagen
   2.1.2 Mietrecht
   2.3 Wohnungseigentumsgesetz
   2.7 Betriebskostenverordnung
   2.8 Heizkostenverordnung
   2.12 Informationspflichten des Verwalters
4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
   4.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
   4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
   4.4.2 Beschlussfassung
   4.4.3 Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
5. Verwaltung von Mietobjekten
   5.1 Bewirtschaftung von Mietobjekten
   5.4.1.2 Ausgestaltung des Mietvertrages
   5.4.1.3 Mieterhöhungen und Mietsicherheiten
   5.4.2.2 Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
   6.2 Haustechnik
   6.6 Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
8. Verbraucherschutz
   8.1.3 Datenschutz

Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG:
2. Rechtliche Grundlagen
   2.1. Wohnungseigentumsgesetz
   2.1.4. Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
   2.1.5. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
   2.1.6. Wohnungseigentümerversammlung
   2.1.8. Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
2.2. Bürgerliches Gesetzbuch
   2.2.2. Mietrecht
   2.6.1. Heizkostenverordnung
   2.6.3. Energierecht
4. Technische Grundlagen
   4.2. Haustechnik
   4.6. Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung

Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:

Dauer: 00:35:44

19,90 € inkl. MwSt.

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