Heizkostenverordnung

Beschreibung

Die neue Heizkostenverordnung gilt seit dem 01.12.2021. Alle Vermieter müssen kurzfristig ihre Energieerfassungsgeräte auf Fernauslesbarkeit umstellen. Wenn das erfolgt ist, muss die monatliche Information an die entsprechenden Endverbraucher erfolgen. Wenn Sie dies nicht tun, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihre Energiekosten nicht vollständig umlegen können. 


Erfahren Sie in diesem Video mehr zum Thema Heizkostenverordnung: 

- Ziele und Maßnahmen 
- Zeitlicher Ablauf für die Wohnungswirtschaft
- Was bedeutet Fernauslesbarkeit? 
- Muss der Mieter den Einbau dulden? 
- Pflichten 
- Informationspflicht
- Abrechnung
- Datenschutz
- Kürzungsrecht

Referent: Steffen Groß GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Titelbild: Pixabay

Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:

Dauer: 00:35:44

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