Heizkostenverordnung
Die "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten" dient dem Zweck, die Mieter zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Energie zu veranlassen, indem sie die Höhe der anfallenden Kosten vom individuellen Verbrauchsverhalten abhängig macht. Die Heizkostenverordnung ist zwingendes Recht und kann mietvertraglich nicht abbedungen werden.
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