Urteil der Woche: BGH setzt erstmals klare Grenzen bei Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Was das für künftige Beschlüsse bedeutet
22.07.2026Seit der WEG-Reform 2020 können Eigentümergemeinschaften ihren Kostenverteilungsschlüssel flexibel anpassen – auch für Instandsetzungsmaßnahmen. Der BGH hat diese Spielräume bisher weit ausgelegt und Beschlüsse nur auf Willkür geprüft. Damit ist jetzt Schluss.
In einem aktuellen Fall sollten die Kosten für die Heizungsanlage vom Miteigentumsanteil auf das Objektprinzip umgestellt werden – jede Einheit zahlt gleich viel, unabhängig von ihrer Größe. Der BGH hat das gestoppt. Wenn durch einen neuen Verteilungsschlüssel einzelne Eigentümer unbillig benachteiligt werden – etwa weil eine 40-Quadratmeter-Wohnung genauso viel zahlen soll wie eine 240-Quadratmeter-Wohnung – widerspricht das ordnungsgemäßer Verwaltung. Der Beschluss kann angefochten und für ungültig erklärt werden.
Was das für Verwalter bedeutet sehen Sie hier.
Worauf Verwalter jetzt achten sollten
Eine ausführliche Einordnung, die wichtigsten Risiken für die Praxis und konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag.
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Weitere Informationen, passende Fortbildungsangebote und praxistaugliche Hilfestellungen für Hausverwaltungen finden Sie auf www.LEWENTO.de. Halten Sie sich und Ihr Team auf dem aktuellen Stand und treffen Sie sichere Entscheidungen im Arbeitsalltag.