Urteil der Woche: LG Gießen: Lüften bei Schimmel
Urteil vom 6.6.2025; 1 S 171/23
07.10.2026Ein Beitrag von GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schimmel in der Wohnung, Mietminderung, Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Das Landgericht Gießen hat klar entschieden, wer in diesem Fall die Konsequenzen tragen muss.
Ein Sachverständiger stellte fest: Das Haus entsprach dem Stand der Technik bei Errichtung – kein Baumangel. Und mehr noch: Der Schimmel hätte durch 2- bis 3-maliges Lüften täglich verhindert werden können, selbst bei einer Raumtemperatur von nur 19 Grad. Das ist dem Mieter zumutbar. Wer das nicht tut, verursacht den Schimmel selbst.
Die Konsequenz: Keine Minderung, Zahlungsverzug liegt vor, Räumung. Ein Urteil, das die Anforderungen an das Lüftungsverhalten des Mieters klar benennt – und zeigt, was passiert, wenn er ihnen nicht nachkommt.
Worauf Verwalter jetzt achten sollten
Eine ausführliche Analyse dieses Urteils und typische Fehler in der Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem kommenden ausführlichen Beitrag.
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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