Newsletter abonnieren & 5€ Gutschein* sichern!

Kompakt & aktuell - die wichtigsten Updates für Immobilienverwalter.

*Gutschein 7 Tage gültig

Urteil der Woche: LG Gießen: Lüften bei Schimmel

Urteil der Woche: LG Gießen: Lüften bei Schimmel

Urteil vom 6.6.2025; 1 S 171/23

07.10.2026

Schimmel in der Wohnung, Mietminderung, Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Das Landgericht Gießen hat klar entschieden, wer in diesem Fall die Konsequenzen tragen muss.

Ein Sachverständiger stellte fest: Das Haus entsprach dem Stand der Technik bei Errichtung – kein Baumangel. Und mehr noch: Der Schimmel hätte durch 2- bis 3-maliges Lüften täglich verhindert werden können, selbst bei einer Raumtemperatur von nur 19 Grad. Das ist dem Mieter zumutbar. Wer das nicht tut, verursacht den Schimmel selbst.

Die Konsequenz: Keine Minderung, Zahlungsverzug liegt vor, Räumung. Ein Urteil, das die Anforderungen an das Lüftungsverhalten des Mieters klar benennt – und zeigt, was passiert, wenn er ihnen nicht nachkommt.

Worauf Verwalter jetzt achten sollten


Eine ausführliche Analyse dieses Urteils und typische Fehler in der Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem kommenden ausführlichen Beitrag.


Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Weitere Informationen, passende Fortbildungsangebote und praxistaugliche Hilfestellungen für Hausverwaltungen finden Sie auf www.LEWENTO.de. Halten Sie sich und Ihr Team auf dem aktuellen Stand und treffen Sie sichere Entscheidungen im Arbeitsalltag.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Wissensvorsprung mit unseren Abo-Modellen.

Kostenlos weiterlesen!

Jetzt einloggen oder neu registrieren, um den gesamten Inhalt zu lesen.

Registrierung / Login

Services

Aktuelle Beiträge