Anzeigepflicht

Ein Mieter ist verpflichtet, Mängel, die im laufenden Mietverhältnis auftreten, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, § 536 c BGB. Kommt der Mieter dieser Anzeigepflicht nicht oder verspätet nach, kann ihn eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Vermieter treffen und er verliert seinen ggf. bestehenden Minderungsanspruch.

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