CO2-Umlage

Was bedeutet die CO2-Umlage für Vermieter?

Nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostenAufG) werden die Kosten für CO2-Emissionen auf Mieter und Vermieter aufgeteilt. Die Aufteilung gilt für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2023 beginnen. Das Gesetz ist zwingend zu beachten. Es gibt für bestimmte Konstellationen Ausnahmen (z.B. bei der Gewerbevermietung, Denkmalschutz). Konzentrieren Sie sich auf die Umsetzung, die Ausnahmen müssen individuell geprüft werden.

Ziel des Gesetzgebers ist es, dass CO2-Emissionen reduziert werden. Es gibt ein sogenanntes Stufenmodell:
- werden pro Quadratmeter und Jahr im Haus weniger als 12 kg CO2 produziert, trägt der Mieter die CO2-Kosten.
- werden beispielsweise mehr als 52 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr produziert, trägt der Vermieter 90% der CO2-Kosten.

Wird der Mieter nicht entsprechend über die Emissionen und die Verteilung der CO2-Kosten informiert, steht ihm ein Kürzungsrecht in Bezug auf die Heizkosten von 3% zu.

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