Datenschutzmanagement

Die DSGVO verlangt von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern die Einhaltung des Datenschutzes durch organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen. Die organisatorischen Maßnahmen bestehen darin, sämtliche Pflichten des Datenschutzes innerhalb des Unternehmens klar zu definieren und Aufgaben und Verantwortlichkeiten einzelnen Geschäftsbereichen zuzuordnen.


Die Pflicht zur Umsetzung der DSGVO besteht grundsätzlich für jedes Unternehmen, unabhängig von dessen Größe. Die Art der organisatorischen Maßnahmen ist jedoch an die jeweilige Unternehmenssituation anzupassen; maßgeblich ist dabei insbesondere die Größe des Unternehmens und die Struktur der internen Organisationseinheiten (z.B. Leitungsebene, Fachabteilungen, Datenschutzkoordinatoren, Datenschutzbeauftragter) sowie die individuelle Risikosituation des Unternehmens (hohes Risiko z.B. bei einer hohen Anzahl von Betroffenen oder bei der Verarbeitung von besonders sensiblen Daten).

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