Erleichterte Kündigung

Wenn Vermieter und Mieter in einem Haus mit nur zwei Wohnungen leben, genießt der Mieter einen geringeren Kündigungsschutz. Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Dann verlängert sich allerdings die Kündigungsfrist um 3 Monate, § 573a BGB.

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