GdWE

GdWE ist die Abkürzung für Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. So wird die Wohnungseigentümergemeinschaft vom Bundesgerichtshof (BGH) bezeichnet. Mit der Bezeichnung GdWE ist leichter eine Differenzierung zu der Abkürzung WEG möglich. Oft wird WEG als Wohnungseigentümergemeinschaft verwendet. Der Begriff WEG steht aber auch für Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohrecht - Wohnungseigentumsgesetz. Also - GdWE = Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und WEG = Wohnungseigentumsgesetz.

Lexikonbeiträge erstellt von:

Logo von Groß Anwälte Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwalts­gesellschaft mbH

Services

Aktuelle Beiträge