GEG - Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz hat vereinfacht gesagt zum Ziel, dass der Energieverbrauch der Gebäude reduziert wird und insbesondere nachhaltige Energien verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Neubauten. Aber auch für Bestandsbauten gibt es Verpflichtungen, Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen.

Es gilt der Grundsatz: es dürfen nur noch Heizanlagen verbaut werden, die zu mindestens 65 % erneuerbare Energie oder unvermeidbare Abwärme nutzen.

Hierbei gibt es viele Details und vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schritte, die Immobilieneigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften zu beachten haben. Es stellen sich verschiedene Fragen:

- Welche Maßnahmen müssen WEG-Verwalter bis zum 31.12.2024 durchführen?
- Welcher Auskünfte müssen von Eigentümern und Bezirksschornsteinfegern verlangt und geliefert werden und bis wann?
- Was ist in Bezug auf die Kommunale Wärmeplanung zu beachten?
- Wie muss die WEG dann vorgehen?
- Kann eine Heizung repariert werden?
- Was passiert, wenn sich die Heizung nicht mehr reparieren lässt?
- Was gilt bei Gasetagenheizungen?
- Was ist zu beachten, wenn in einer WEG ein Eigentümer eine Gasetagenheizung hat und diese erneuert werden muss?
- Kann der Eigentümer gezwungen werden, sich an die Zentralheizung anzuschließen - welche Ausnahmen gibt es?

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