Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen (Art. 4 Nr. 15 DSGVO). Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, deren Verarbeitung nach der DSGVO nur in den dort genannten Fällen (Art. 9 Abs. 2 DSGVO) erlaubt ist.

Lexikonbeiträge erstellt von:

Logo von Groß Anwälte Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwalts­gesellschaft mbH

Services

Aktuelle Beiträge