Grundmiete
Unter dem Begriff der Grundmiete versteht man herkömmlicherweise die zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarte Miete ohne Nebenkostenvorauszahlungen oder Nebenkostenpauschalen.
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Unter dem Begriff der Grundmiete versteht man herkömmlicherweise die zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarte Miete ohne Nebenkostenvorauszahlungen oder Nebenkostenpauschalen.