Mischmietverhältnis

Unter Mischmietverhältnis versteht man einen Mietvertrag, der sich auf Mietflächen bezieht, die sowohl zu Wohnzwecken als auch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Für die Frage, welche Vorschriften anzuwenden sind, kommt es darauf an, welcher Vertragszweck überwiegt.

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