Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden ist. Dabei bleiben Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen außer Betracht. Mustervorlagen zum Thema ortsübliche Vergleichsmiete finden Sie hier.
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