Unterlassungsklage
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB).
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Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB).