Vorkaufsrecht des Mieters
Wenn eine vermietete Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und an einen Dritten verkauft wird, dann ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt.
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Wenn eine vermietete Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und an einen Dritten verkauft wird, dann ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt.