1,9 Mio. € Bußgeld gegen Wohnungsunternehmen
Ein typisches Datenschutzthema im Zusammenhang mit dem Mietrecht ist die Erfassung von Daten von potentiellen Mietern im Rahmen der Mietselbstauskunft. Doch auch über die Mieterselbstauskunft hinaus hat ein Bremer Wohnungsunternehmen Daten erhoben, nämlich Daten zum Körpergeruch, über die Frisur oder das persönliche Auftreten. Der Bremer Datenschutzbeauftragte hat nicht nur deswegen ein Bußgeld über 1,9 Mio. € verhängt.
Daten zur Frisur und zum Körpergeruch sind personenbezogene Daten. Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Daten im Rahmen der Anbahnung eines Mietverhältnisses. Damit lag ein Verstoß gegen Art. 6 DS-GVO vor. Darüber hinaus hat das Wohnungsunternehmen gegen das Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten verstoßen, indem sie Informationen über die Hautfarbe, die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und den Gesundheitszustand der Mietinteressent*innen sammelte. Dies ist nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO ausdrücklich untersagt. Es lag noch ein weiterer Verstoß gegen die DS-GVO vor, denn auch auf Auskunftsbegehren nach Art. 15 DS-GVO hat das Unternehmen nicht reagiert.
mehr erfahren
Das Pendeln zum Stadtrand
In Zeiten steigender Mieten in den Ballungsräumen „behalten“ immer mehr Mieter ihre günstigen Wohnungen, auch wenn sie selbst ausziehen. Um dann aber doch Miete zu sparen, bitten einige dieser Mieter um die Erlaubnis diese Wohnung unterzuvermieten. Muss der Vermieter diese erteilen?
mehr erfahren
Datenschutzrechtliche Fragen zur neuen Heizkostenverordnung – beantwortet
Während das Gesetz in Umsetzung der EU-Energie-Effizienz-Richtlinie insbesondere den Klimaschutz durch Energieeinsparung verfolgt, ist auch die Transparenz beim Energieverbrauch für den Endverbraucher, also Nutzer oder Bewohner einer Immobilie, ein großes Thema. Es bestehen neue Mitteilungs- und Informationspflichten. Der Vermieter bzw. der Abrechner verarbeiten viel mehr Daten. Daraus ergeben sich datenschutzrechtliche Fragen, die in Anbetracht der aktuellen Novellierung noch unbeantwortet geblieben sind. Uns erreichten Fragen zu diesem Thema, die wir hier auch für Sie beantworten wollen.
mehr erfahren