Beschreibung
Wenn auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular verwendet wird, werden vom Verantwortlichen die von der betroffenen Person in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfasst.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Unter anderem soll dem Betroffenen mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, an wen die Daten weiter gegeben werden und wann die Daten gelöscht werden. Außerdem wird der Betroffene mit diesem Schreiben über die ihm zustehenden Rechte informiert.
Das Informationsschreiben erhalten Sie in Excel, damit Sie es unkompliziert bearbeiten können. Die von GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewählte Form wird der von der DSGVO geforderten Transparenz gerecht und hält die formalen Vorgaben der DSGVO ein. Außerdem ist diese Form dazu geeignet, Anpassungen schnell und unkompliziert vornehmen zu können.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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