§ 15 WEG - Bauliche Veränderungen in der nicht selbstgenutzten Eigentumswohnung
Beschreibung
Kursbeschreibung
§ 15 WEG verleiht der WEG einen eigenen Duldungsanspruch gegenüber Dritten in Bezug auf geplante Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen, die über die Erhaltung hinausgehen. Um bauliche Veränderungen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowie einzelne Eigentümer zu erleichtern, wurde ein gesetzlicher Duldungsanspruch für entsprechende Maßnahmen gegenüber Wohnungsnutzern geschaffen. § 15 regelt abschließend, wann Nutzer einzelner Eigentumseinheiten zur Duldung verpflichtet sind. Hierbei wird zwischen Erhaltungsmaßnahmen und über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehenden weiteren baulichen Maßnahmen unterschieden, da diese andere Ankündigungsfristen und Voraussetzungen haben.
Inhalte nach MaBV
- 2. Rechtliche Grundlagen
- 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
- 4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
- 4.5 Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters
- 4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag
Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan
- 2.1. Wohnungseigentumsgesetz
- 2.1.7. Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwaltervertrag
- 2.1.8. Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
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Dauer: 00:49:39
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