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§ 15 WEG - Bauliche Veränderungen in der nicht selbstgenutzten Eigentumswohnung

Beschreibung

Kursbeschreibung

§ 15 WEG verleiht der WEG einen eigenen Duldungsanspruch gegenüber Dritten in Bezug auf geplante Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen, die über die Erhaltung hinausgehen. Um bauliche Veränderungen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowie einzelne Eigentümer zu erleichtern, wurde ein gesetzlicher Duldungsanspruch für entsprechende Maßnahmen gegenüber Wohnungsnutzern geschaffen. § 15 regelt abschließend, wann Nutzer einzelner Eigentumseinheiten zur Duldung verpflichtet sind. Hierbei wird zwischen Erhaltungsmaßnahmen und über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehenden weiteren baulichen Maßnahmen unterschieden, da diese andere Ankündigungsfristen und Voraussetzungen haben.

Inhalte nach MaBV

  • 2. Rechtliche Grundlagen
  • 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
  • 4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
  • 4.5 Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters
  • 4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag

Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan

  • 2.1. Wohnungseigentumsgesetz
  • 2.1.7. Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwaltervertrag
  • 2.1.8. Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters

Bitte legen Sie sich vor dem Kauf oder währenddessen ein Kundenkonto an, um auf Ihre Teilnahmebescheinigung zugreifen zu können.

Dauer: 00:49:39

30,00 € inkl. MwSt.

Hinweis

Während des Bezahlprozesses haben Sie die Möglichkeit ein Konto zu erstellen. Darüber haben Sie Zugriff auf die von Ihnen bestellten Videos und können diese aufrufen. Sie erhalten Links zu ihren Videos zusätzlich per E-Mail an die von Ihnen hinterlegte Adresse.

Viel Erfolg bei Ihrer Fortbildung. Sie sind der Profi, eine umfassende Fortbildung ist Ihre Entscheidung.


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