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Bauliche Veränderung und Hausgeldabrechnung

Beschreibung

Durch die am 1.12.2020 in Kraft getretene WEG-Reform wurden die Regelungen zur Genehmigung baulicher Veränderungen grundlegend geändert. Jede bauliche Veränderung bedarf nunmehr eines Genehmigungsbeschlusses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Derartige Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Beschlussmehrheit gefasst. Auf bestimmte privilegierte bauliche Maßnahmen besteht ein Anspruch auf Genehmigung.

Schwerpunkte:
Die Beschlussfassung zur Genehmigung baulicher Veränderungen und die Voraussetzungen privilegierter baulicher Maßnahmen werden ausführlich erläutert.
Auch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Fälle unter denen eine bauliche Veränderung nicht durchgeführt oder genehmigt werden darf werden ausführlich besprochen.

Video schauen – Fragen beantworten – MaBV-Bescheinigung bekommen

Immobilienverwalter sind nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wer als Immobilienverwalter nicht bereits als zertifizierter Verwalter im Sinne von § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt, muss für die Verwalterzertifizierung eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Dabei gilt die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV). 

Die Inhalte dieses Videos können wie folgt der MaBV bzw. dem Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter zugeordnet werden:

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
MaBV 2. Rechtliche Grundlagen
MaBV 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
MaBV 4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
MaBV 4.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
MaBV 4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
MaBV 4.4.2 Beschlussfassung
MaBV 4.5 Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters

Zuordnung Zertifizierungsverordnung IHK Rahmenlehrplan:
DIHK 2. Rechtliche Grundlagen

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Dauer: 01:28:31

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