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Einführung in das Mietrecht - Abgrenzung zu Leihe und Pacht

Beschreibung

In diesem Vortrag geht es um eine Einführung in das Mietrecht, also um die Fragen, was ein Mietvertrag überhaupt ist und wie er sich von der Pacht aber auch der Leihe unterscheidet. Es geht auch um die Frage, wie ein Vertrag überhaupt geschlossen werden kann. Dazu wird erklärt, was eine Willenserklärung ist und wie die Stellvertretung funktioniert.
Dieser Vortrag richtet sich an Auszubildende und Quereinsteiger in der Mietverwaltung.

Schwerpunkte:
Allgemeines Vertragsrecht
Vertretung / Form
Rechtsnatur des Mietvertrags
Hauptpflichten des Mietvertrags

Video schauen – Fragen beantworten – MaBV-Bescheinigung bekommen

Immobilienverwalter sind nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wer als Immobilienverwalter nicht bereits als zertifizierter Verwalter im Sinne von § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt, muss für die Verwalterzertifizierung eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Dabei gilt die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV). 

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
MaBV 2.1.2 Mietrecht

Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG:
DIHK 2.2.2. Mietrecht

Dauer: 00:53:50

30,00 € inkl. MwSt.

Hinweis

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