Verwalter Talk: Keine Pflicht des Verwalters, ohne Beschluss Förderanträge für die GdWE zu stellen
Beschreibung
Kursbeschreibung
Dieses Fortbildungsvideo behandelt ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg zur Frage, ob ein WEG-Verwalter ohne Beschluss oder ausdrücklichen Auftrag verpflichtet ist, Förderanträge für energetische Sanierungsmaßnahmen zu stellen. Das Gericht verneinte eine solche Pflicht und wies den Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft auch deshalb ab, weil die Förderfähigkeit der Maßnahme nicht konkret dargelegt worden war. Das Video erläutert zudem, dass der Verwalter zwar keine eigenständige Antragspflicht hat, wohl aber eine Aufklärungspflicht: Er sollte die Gemeinschaft auf mögliche Fördermittel hinweisen und auf eine entsprechende Beschlussfassung hinwirken.
Schwerpunkte
- Keine eigenständige Antragspflicht: Der Verwalter ist ohne Beschluss oder ausdrücklichen Auftrag nicht verpflichtet, Förderanträge zu stellen
- Beweislast der Gemeinschaft: Die WEG muss konkret darlegen, dass die Maßnahme förderfähig gewesen wäre – eine bloße Behauptung genügt nicht
- Aufklärungspflicht des Verwalters: Er sollte die Gemeinschaft über mögliche Fördermittel informieren und auf einen entsprechenden Beschluss hinwirken
- Klare Kompetenzverteilung: Entscheidungen trifft die Gemeinschaft per Beschluss – der Verwalter setzt den Auftrag um, nicht umgekehrt
- Sondervergütung: Stellt der Verwalter Förderanträge auf Beschlussbasis, kann er dafür eine zusätzliche Vergütung verlangen
Lernziele
- Die Teilnehmenden können erklären, unter welchen Voraussetzungen ein WEG-Verwalter zur Stellung von Förderanträgen verpflichtet ist.
- Die Teilnehmenden verstehen, was die Gemeinschaft im Streitfall konkret beweisen muss, um einen Schadensersatzanspruch wegen nicht beantragter Fördermittel durchzusetzen.
- Die Teilnehmenden kennen die Aufklärungspflicht des Verwalters gegenüber der Gemeinschaft und wissen, wie sie im Rahmen der Beschlussvorbereitung umzusetzen ist.
- Die Teilnehmenden sind sensibilisiert für die Haftungsrisiken bei eigenmächtiger Tätigkeit des Verwalters ohne Beschlussgrundlage.
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
- 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- 5.2.4 Haftung des Verwalters
Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan
- 2.1 Wohnungseigentumsgesetz
- 2.1.3 Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
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Dauer: 00:04:32
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