Verwalter Talk: Neues Urteil des BGH zu § 27 WEG schafft Klarheit

Beschreibung

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 können Wohnungseigentümer durch Beschluss gem. § 27 Abs. 2 WEG Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Verwalter delegieren.
Weil diese Vorschrift allerdings wenig konkrete Regelungen und Vorgaben enthält, sodass bestand sowohl bei Eigentümern als auch Verwaltern lange Zeit Unsicherheit darüber, in welchem Umfang tatsächlich Entscheidungskompetenzen auf den Verwalter übertragen werden können. Nunmehr liegt zu § 27 WEG die erste höchstrichterliche Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vor. In diesem Newsletter wird dies Entscheidung besprochen und erläutert, was künftig bei einer Beschlussfassung in der Praxis zu beachten ist.
(BGH, Urteil v. 5.7.2024, V ZR 241/23).

In diesem Beitrag wird das Urteil und dessen Auswirkung auf die Arbeit des WEG-Verwalters besprochen.

Schwerpunkte:
§ 27 WEG - neues Urteil des BGH v. 5.7.2024, V ZR 241/23

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
2. Rechtliche Grundlagen
   2.3 Wohnungseigentumsgesetz
4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
   4.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
   4.4 Pflichten des WEG-Verwalters

Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG
2. Rechtliche Grundlagen
   2.1. Wohnungseigentumsgesetz
   2.1.5. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
   2.1.8. Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters

Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:

Dauer: 00:08:07

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