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Verwalter Talk: Wirtschaftplan - Was darf aufgenommen werden? - neues Urteil des BGH

Beschreibung

Das Video erläutert die aktuelle Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, welche Kosten der Verwalter im Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft berücksichtigen darf. Anhand eines Praxisfalls wird gezeigt, wie weit das Ermessen der Eigentümer bei der Festlegung von Vorschüssen reicht und welche Positionen – wie Zusatzvergütungen, Rechtsberatungskosten oder die Erhaltungsrücklage – zulässigerweise aufgenommen werden können. Zudem verdeutlicht das Video, weshalb die Wohnungseigentümer durch die Jahresabrechnung trotz weitgehender Prognosefreiheit ausreichend geschützt sind.

Schwerpunkte

• Rechtsgrundlagen des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG
• Ermessen der Wohnungseigentümer bei Kostenansätzen
• BGH‑Kriterien für ordnungsgemäße Verwaltung
• Zulässigkeit von Zusatzhonoraren und Prozesskosten
• Zuführung zur Erhaltungsrücklage


Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) 

MaBV 3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
MaBV 3.2.3 Hausgeld, Mahnwesen
MaBV 4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
MaBV 4.4.2 Beschlussfassung

Zuordnung zum Rahmenlehrplan DIHK Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG 

DIHK 2.1.8 Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
DIHK 2.1.6 Wohnungseigentümerversammlung
DIHK 3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans


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Sehen Sie sich das VerwalterTalk-Video hier kostenlos an.
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Dauer: 00:05:18

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