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Verwalter Talk: Wirtschaftplan - Was darf aufgenommen werden? - neues Urteil des BGH

Beschreibung

Kursbeschreibung

Das Video erläutert die aktuelle Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, welche Kosten der Verwalter im Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft berücksichtigen darf. Anhand eines Praxisfalls wird gezeigt, wie weit das Ermessen der Eigentümer bei der Festlegung von Vorschüssen reicht und welche Positionen – wie Zusatzvergütungen, Rechtsberatungskosten oder die Erhaltungsrücklage – zulässigerweise aufgenommen werden können. Zudem verdeutlicht das Video, weshalb die Wohnungseigentümer durch die Jahresabrechnung trotz weitgehender Prognosefreiheit ausreichend geschützt sind.

Schwerpunkte

• Rechtsgrundlagen des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG
• Ermessen der Wohnungseigentümer bei Kostenansätzen
• BGH‑Kriterien für ordnungsgemäße Verwaltung
• Zulässigkeit von Zusatzhonoraren und Prozesskosten
• Zuführung zur Erhaltungsrücklage


Inhalte nach MaBV

  • 3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
  • 3.2.3 Hausgeld, Mahnwesen
  • 4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
  • 4.4.2 Beschlussfassung

Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan

  • 2.1.8 Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
  • 2.1.6 Wohnungseigentümerversammlung
  • 3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans

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Sehen Sie sich das Verwalter Talk-Video hier kostenlos an.
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Dauer: 00:05:18

30,00 € inkl. MwSt.

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