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Kompakt & aktuell - die wichtigsten Updates für Immobilienverwalter.
Hier finden Sie Beiträge zu relevanten Themen im Bereich des Immobilienrechts und Datenschutzes. Speziell für Verwalter, Vermieter und Eigentümer.
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Die Vorschriften der Mietpreisbremse kommen nicht zu Anwendung, wenn eine umfassende Modernisierung der Wohnung durchgeführt wurde.
In diesem Beitrag geht es um die Miethöhe und die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen. Der Betrachtungszeitraum wird von vier auf sechs Monate verlängert.
Für 2018 hat der Deutsche Mieterbund seine Bilanz vorgelegt. Insgesamt standen sich 2018 Mieter und Vermieter 225.235 Mal vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland gegenüber.
Es geht um die Frage, was ist Inkassodienstleistung und was ist Rechtsberatung; was darf ein Legal-Tech-Unternehmen mit einer Inkassozulassung?
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin durchläuft derzeit das Parlament und soll Anfang 2020 vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
Die Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis stellt juristisch gesprochen eine Änderung des Vertrags dar.
Der Referentenentwurf für den Berliner Mietendeckel liegt seit Montag, 2. September 2019 vor.
Mieter oder auch Vermieter entscheiden sich für eine Kündigung des Mietverhältnisses. Doch wie geht es dann weiter.
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Stuttgart ist die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBgVO BW) vom 29.09.2015 unwirksam.
Datenschutz ist in aller Munde. Viele Vermieter und Hausverwalter stellen sich die Frage, ob es durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Änderungen bei den Mieterselbstauskünften geben muss.
16.08.2018 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. Mai 2018 entschieden, dass die Abrechnung der Betriebskosten nach der tatsächlichen Fläche erfolgen muss.
Die Staffelmiete ist nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete beschränkt. Vielmehr einigen sich Mieter und Vermieter bereits bei Mietvertragsabschluss über die zukünftige Mietentwicklung.