Der Deutsche Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2018 vor

Der Deutsche Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2018 vor
24.01.2020

Der Deutsche Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2018 vor

Für 2018 hat der Deutsche Mieterbund seine Bilanz vorgelegt. Insgesamt standen sich 2018 Mieter und Vermieter 225.235 Mal vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland gegenüber. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2018 leicht gesunken. Seit 1996 sinkt die Zahl der Mietrechtsprozesse kontinuierlich, insgesamt jetzt um mehr als 35% (351.511 Verfahren).

Mehr als 1 Million Rechtsberatungen haben Juristen 2018 durchgeführt. Somit bleibt der Rechtsberatungsbedarf von Mieterinnen und Mietern unverändert hoch. Die Zahl der Mietrechtsprozesse ging minimal um 0,75 Prozent zurück. Außerdem wurden über 97% aller Beratungsfälle des Deutschen Mieterbundes außergerichtlich erledigt. Häufigstes Beratungsthema waren, wie schon in den Vorjahren, die “Betriebskosten, inkl. Heizkosten” und “Wohnungsmängel”. Auffallend hoch ist hier der starke Anstieg der Streitigkeiten um “Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete”, mit einem Anstieg auf jetzt 12,8%. Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder.

„Allgemeine Vertragsangelegenheiten“ belegt Platz 4 der häufigsten Beratungsthemen. Hierunter fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, sowie Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Dabei geht um Fragen zur Mietpreisbremse, zu Staffel- oder Indexmieten, zur Wohnungssuche und -besichtigung, zu Wohngemeinschaften, Tierhaltung und es werden Fragen behandelt, ob die Haustür abends abgeschlossen werden muss oder wie laut gefeiert werden darf.

Die Themen „Mietkaution“ und „Schönheitsreparaturen“ umfassen mittlerweile mehr als jede 10. Rechtsberatung. Hier geht es um Fragen, ob und wann der Vermieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlen muss, ob der Vermieter das Kautionsguthaben verrechnen darf, zum Beispiel mit Ersatzansprüchen wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen. Beratungen zur „Vermieterkündigung“ sind fast doppelt so häufig wie Beratungen zum Thema „Mieterkündigung“.

Beim Thema „Modernisierung“ lag der Beratungsbedarf 2018 noch bei 3,3%, obwohl nur rund 1% des Wohnungsbestandes 2018 modernisiert wurde, sorgen Mietpreissteigerungen nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen für eine hohe Nachfrage nach Beratungen.

225.235 Mal stritten sich Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um 0,75% zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung.

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay


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