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Indexmieten im Referentenentwurf

Indexmieten im Referentenentwurf

Was sich für Verwalter ändern könnte

26.03.2026

Warum die geplante Deckelung von Indexmieten für Verwalter und Eigentümer neue Fragen aufwirft

Ausgangssituation: Indexmieten im bestehenden Recht

Indexmietvereinbarungen in Wohnraummietverträgen ermöglichen es, die Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex zu koppeln. Steigt der Index, steigt die Miete – sinkt er, kann auch die Miete sinken. Diese Regelung besteht bereits seit Jahrzehnten und wurde lange Zeit auch von Mieterverbänden empfohlen, da sie eine Anpassung im Gleichklang mit der allgemeinen Preisentwicklung ermöglicht.

Warum Indexmieten zuletzt stärker diskutiert werden

Mit den deutlich gestiegenen Inflationsraten in den Jahren 2022 bis 2024 ist das Thema Indexmiete verstärkt in den Fokus geraten. In dieser Phase kam es zu spürbaren Mietsteigerungen, wodurch Indexmietverträge wieder häufiger eingesetzt wurden. Dies hat eine politische Diskussion über mögliche Begrenzungen ausgelöst.

Geplante Änderung im Referentenentwurf

Der Referentenentwurf sieht vor, die Erhöhung von Mieten nach dem Verbraucherpreisindex im Wohnraummietverhältnis zu begrenzen. Künftig soll die Mieterhöhung auf maximal 3,5 % pro Jahr gedeckelt werden – unabhängig davon, wie sich der Verbraucherpreisindex tatsächlich entwickelt.

Einordnung der geplanten Deckelung

Die geplante Begrenzung wirft Fragen auf. Bereits heute sind Indexmieter in vielerlei Hinsicht geschützt: So sind beispielsweise Mieterhöhungen nach Modernisierungen in den meisten Fällen ausgeschlossen. Bei klassischen Mieterhöhungen nach Vergleichsmiete können deutlich höhere Anpassungen möglich sein. Warum Indexmieten nun zusätzlich begrenzt werden sollen, ist daher nicht in allen Punkten nachvollziehbar.

Praktische Auswirkungen für Verwalter

Für Verwalter gewinnt die richtige Einordnung von Indexmietverträgen an Bedeutung. Eigentümer werden verstärkt nach Alternativen und nach den Auswirkungen neuer Regelungen fragen. Die geplante Deckelung kann dazu führen, dass die Attraktivität von Indexmietverträgen neu bewertet werden muss.

Fazit

Der Referentenentwurf zeigt, dass Indexmieten in Wohnraummietverhältnissen künftig stärker reguliert werden könnten. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollten Verwalter die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Die Änderungen können direkte Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und die Beratung von Eigentümern haben.

Mehr zum Referentenentwurf erfahren Sie hier: Erste Einordnung

Autorin: Rechtsanwältin Katharina Gündel, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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