BGH-Urteil vom 21.05.2026 zum Provisionsverbot
Beschreibung
Kursbeschreibung
Der BGH hat mit Urteil vom 21. Mai 2026 (I ZR 224/25) entschieden, dass Immobilienverwalter für die Vermittlung von Wohnraum weder vom Mieter noch vom Vermieter eine Provision verlangen dürfen. Grundlage ist § 2 Abs. 2 WoVermittG. Das Video erläutert die rechtlichen Hintergründe des Urteils, klärt, welche Verwaltertypen betroffen sind, und zeigt praxisnahe Handlungsempfehlungen sowie alternative Vergütungsmodelle auf.
Schwerpunkte
- BGH-Urteil vom 21.05.2026 (I ZR 224/25): Sachverhalt und Instanzenweg
- § 2 Abs. 2 WoVermittG: Provisionsverbot für Verwalter gegenüber Mieter und Vermieter
- Abgrenzung nach Verwaltertyp
- Rückforderungsrisiken und Verjährungsfristen für bereits erhaltene Provisionen
- Alternative Vergütungsmodelle
- Sofortmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für betroffene Verwalter
Lernziele
- Die Teilnehmer verstehen die rechtliche Tragweite des BGH-Urteils vom 21.05.2026 und können einordnen, welche Vergütungsvereinbarungen künftig unwirksam sind.
- Die Teilnehmer sind in der Lage zu prüfen, ob das Provisionsverbot nach § 2 Abs. 2 WoVermittG für ihre Tätigkeit greift.
- Die Teilnehmer kennen die Rückforderungsrisiken auf Grundlage von § 812 BGB i.V.m. § 5 WoVermittG und wissen, wie Verjährungsfristen zu beachten sind.
- Die Teilnehmer kennen zulässige Alternativmodelle zur Vergütung von Vermietungsleistungen
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- 2.1.2 Mietrecht
- 5.1 Bewirtschaftung von Mietobjekten
- 5.4.1 Vermietung
Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan
- 2.2.2 Mietrecht
- 2.2.1 Allgemeines Vertragsrecht
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Dauer: 00:35:52
30,00 € inkl. MwSt.
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