Urteil der Woche: Keine Maklerprovision für Hausverwaltungen
BGH, Urteil vom 21.05.2026 – I ZR 224/25
25.06.2026Viele Hausverwaltungen vermitteln bei Leerstand neue Mieter und stellen dafür zusätzlich eine Provision in Rechnung. Der BGH hat dieser Praxis nun ein Ende gesetzt: Wer Wohnungen verwaltet, darf für deren Vermittlung keine Maklerprovision verlangen – weder vom Mieter noch vom Vermieter. Entsprechende Vertragsklauseln sind kraft Gesetzes unwirksam und bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
Betroffen sind alle Hausverwaltungen, die eine solche Regelung vereinbart haben oder praktizieren – unabhängig davon, wie lange dies schon so gehandhabt wurde.
Worauf Verwalter jetzt achten sollten
Eine ausführliche Einordnung, die wichtigsten Risiken für die Praxis und konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag: JETZT LESEN!
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Weitere Informationen, passende Fortbildungsangebote und praxistaugliche Hilfestellungen für Hausverwaltungen finden Sie auf www.LEWENTO.de. Halten Sie sich und Ihr Team auf dem aktuellen Stand und treffen Sie sichere Entscheidungen im Arbeitsalltag.