Gasetagenheizungen und GEG

Gasetagenheizung - umgangssprachlich wird damit die Situation beschrieben, dass eine Wohnung eine eigene Gastherme hat und unabhängig vom restlichen Haus Wärme erzeugen kann. 

Im Zuge der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes - GEG, gibt es in Bezug auf Gasetagenheizungen besondere Vorgaben. Für Immobilieneigentümer und insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften stellen sich folgende Fragen:

- Muss ich die Gasetagenheizung austauschen, auch wenn sie noch funktioniert?
- Kann ich die Gasetagenheizung reparieren, solange es möglich ist?
- Was passiert, wenn die Gasetagenheizung ausgetauscht werden muss?
- Kann im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein einzelner Eigentümer gezwungen werden, sich an die zentrale Heizungsanlage anzuschließen?

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