Glasfaser

Glasfaser - technisch gesehen, ist das ein physikalischer Begriff. Glasfasern werden als Lichtwellenleiter zur Übertragung von Daten verwendet. Im Immobilienbereich wird dieser Begriff verwendet, wenn es um die Internetanbindung einer Immobilie geht. Letztlich ist es ein technisches Ausstattungsmerkmal der Immobilie. In diesem Zusammenhang spielt der Begriff Bereitstellungsentgelt eine wesentliche Rolle. 

Für Immobilienbesitzer geht es in der Regel um folgende Fragen: 

- Haben Mieter einen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss? 
- Hat ein Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf die Installation eines Glasfaseranschlusses? 
- Wer verlegt das Glasfaser? Wem gehört das Glasfaser? 
- Wer bezahlt den Glasfaseranschluss?
- Ist das eine Modernisierung?
- Kann in diesem Zusammenhang eine Modernisierungsmieterhöhung verlangt werden?
- Kann der Vermieter das Bereitstellungsentgelt auf Mieter umlegen?
- Ist die Umlage sinnvoll oder gibt es andere Alternativen? 

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