Jahreseinwendungsfrist
Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Hiernach ist der Mieter mit Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, dass er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.
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