Legionellenprüfung
Das Trinkwasser in Mehrfamilienhäusern muss nach § 14 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung alle drei Jahre routinemäßig auf Legionellen untersucht werden. Die dafür entstehenden Kosten sind nach § 2 BetrKV umlagefähig, weil es sich um regelmäßig wiederkehrende Kosten handelt.
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