Rückgabepflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach der Beendigung des Mietverhältnisses vollständig geräumt zurückzugeben (§ 546 BGB).
Lexikonbeiträge erstellt von:
![Logo von Groß Anwälte](/assets/images/logo_gross.png)
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach der Beendigung des Mietverhältnisses vollständig geräumt zurückzugeben (§ 546 BGB).