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Sanktionen

In der DSGVO sind Bestimmungen über Geldbußen (Art. 83 DSGVO) und über den individuellen Anspruch auf Schadenersatz (Art. 82 DSGVO) enthalten. Die Regelungen werden ergänzt durch die Straf- und Bußgeldvorschriften im BDSG nF (§§ 42, 43 BDSG nF).

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