Staffelmiete

Bei der Staffelmiete wird die Miethöhe für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart, wobei die jeweilige Miethöhe oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen ist (§ 557a BGB). Mustervorlagen zum Thema Staffelmiete finden Sie hier.

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