Lieber nicht den Hausmeister beleidigen!

Lieber nicht den Hausmeister beleidigen!
31.03.2017

Wer als Wohnraummieter seinen Hausmeister mit „Halts Maul“ und „blödes Arschloch“ beschimpft und zudem den Hausmeister noch bespuckt, muss mit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch seinen Vermieter rechnen.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen solchen Fall entschieden. Die betroffene Mieterin wurde zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt, nachdem der Vermieter die fristlose Kündigung wegen des Fehlverhaltens gegenüber dem Hausmeister aussprach und im Anschluss daran, die Räumungsklage erhob.

Amtsgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 30.03.2017 – 381 C 1469/16

Bildnachweis: Pixabay


Services

Aktuelle Beiträge