Warmwasser muss auch im Sommer fließen
01.10.2018
Der Vermieter von Wohnraum ist auch bei warmen Außentemperaturen verpflichtet, die Versorgung der Wohnung mit Warmwasser sicherzustellen. Der Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigt auch im Hochsommer den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiederherstellung der Warmwasserversorgung.
Landgericht Fulda, Beschluss vom 05.01.2018 – 5 T 200/17
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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