DSGVO - Führen von Akten zu Mitarbeitern - Information im laufenden Arbeitsverhältnis - Information an den Betroffenen

Beschreibung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Im laufenden Arbeitsverhältnis werden in der Regel keine neuen personenbezogenen Daten erhoben. Um Klarheit und Vertrauen im Verhältnis zum Mitarbeiter zu schaffen, empfehlen wir, den Mitarbeiter über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einmalig zu informieren.

Das Informationsschreiben erhalten Sie in Excel, damit Sie es unkompliziert bearbeiten können. Die gewählte Form wird der von der DSGVO geforderten Transparenz gerecht und hält die formalen Vorgaben der DSGVO ein. Außerdem ist diese Form dazu geeignet, Anpassungen schnell und unkompliziert vornehmen zu können.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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