Gutachten - Sind WEG-Verwalter und Miet- bzw. Sondereigentumsverwalter Verantwortliche

Beschreibung

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Oft wird an Immobilienverwalter die Frage gerichtet, ist der Immobilienverwalter Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.

Dieses Gutachten ist dazu geeignet, gegenüber Eigentümern und Vermietern die Stellung des Immobilienverwalters im Rahmen der DSGVO zu begründen und konzentriert sich auf die Verständlichkeit für Nichtjuristen.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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