Kündigung wegen Zahlungsverzug

Beschreibung

Wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, ist das für den Vermieter sehr ärgerlich und bringt kleinere Vermieter eventuell auch in finanzielle Schwierigkeiten. Das Gesetz gibt dem Vermieter daher das Recht das Mietverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Zahlungsverzuges zu kündigen.
Allerdings kann nicht wegen jedes Mietrückstandes gekündigt werden – so ist in der Regel ein Mietrückstand, der wegen offener Betriebskostennachzahlung besteht, nicht geeignet eine wirksame Kündigung auszusprechen.

Damit Ihre Kündigung das Mietverhältnis wirksam beendet, bietet dieses Muster Formulierungshilfen und Hinweise zur Gestaltung einer korrekten Kündigung.
Lesen Sie die Hinweise und vermeiden Sie Fehler. Eine unwirksame Kündigung wird in einem Räumungsrechtsstreit teuer und kann mehrere tausend Euro kosten.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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