Leitfaden Neuvermietung mit Mietpreisbremse

Beschreibung

Die sog. Mietpreisbremse wurde durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietenanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung – Mietrechtsnovellierung vom 21. April 2015 in das BGB eingeführt und durch das Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18. Dezember 2018 und das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 27. März 2020 nochmals überarbeitet und verlängert. Das Gesetz soll die zulässige Höhe der Miete bei Neuabschluss eines Wohnraummietvertrages beschränken und damit der direkten und indirekten Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken.

Alle relevanten Fakten rund um das Thema Mietpreisbremse mit entsprechenden Herausforderungen und Handlungsnotwendigkeiten in Bezug auf eine Neuvermietung werden in diesem Dokument behandelt.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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