Eine viel diskutierte Möglichkeit zur Mieterhöhung ist die Mieterhöhung nach Modernisierung. Mit dieser Möglichkeit will der Gesetzgeber Vermieter anhalten, die Wohnung zeitgemäß auszustatten und z.B. energetische Maßnahmen durchzuführen. Wenn der Vermieter modernisiert, also den Wohnwert der Wohnungen verbessert, kann er die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen auf die Wohnungsmieter umlegen und zwar 8% der Kosten auf die Miete, die im Jahr zu zahlen ist. Für die Umlage von Modernisierungskosten gibt es eine Kappungsgrenze von 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren. Liegt die Miete unterhalb von 7 Euro je Quadratmeter, darf die Miete infolge einer Modernisierung nur 2 Euro innerhalb von 6 Jahren steigen.